Was sind Verkehrsdaten und Nutzungsdaten?

Verkehrsdaten definiert das TKG in § 3 Nr. 30 als Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dies sind folgende:

 

Nach § 15 des TMG sind »Nutzungsdaten« personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Dies sind insbesondere: