Login
Login
Login ausblenden
Warenkorb
Warenkorb
Warenkorb ausblenden

Elternratgeber von O2

Tipps geben und zielführend vorbeugen

Immer mehr Kinder und Jugendliche sind Nutzer von Mobiltelefonen. Sie geben Eltern ein gutes und sicheres Gefühl, da sie ihre Kinder jederzeit erreichen können und die Kinder für Notfälle ein Telefon zur Hand haben. Im Gegensatz zu Eltern und Lehrern, die ihre Handys zumeist nur zum Telefonieren oder SMS schreiben nutzen, sind Kinder und Jugendliche vielfach Mobilfunkexperten und nutzen Handykamera, MP3-Player, laden sich Spiele und Videos von Portalen. Sie nutzen die gesamte Bandbreite des Angebots der heutigen medialen Welt.

Durch die hilfreichen und nützlichen Möglichkeiten, die Kindern und Jugendlichen mit dem Handy geboten werden, sind sie aber gleichzeitig auch gewissen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Daher ist es umso wichtiger, dass sie zum einen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Handys erzogen werden, zum anderen, dass sie in schwierigen Situationen Unterstützung und Beratung erhalten. Ebenfalls ist es wichtig gewissen Gefahren vorzubeugen, indem Kinder und Jugendliche von vornherein vor unerwünschten Situationen beschützt werden.

Hinweis

Die folgenden Online-Tipps sowie der Elternratgeber von O2 (Download) sollen Ihnen sowohl technische wie auch verhaltensspezifische Ratschläge geben, damit sie auf die verschiedenen Situationen angemessen reagieren bzw. vorbeugen können.

Jetzt den Elternratgeber von O2 downloaden:
Die Broschüre können Sie auch mit Angabe Ihrer Adresse unter cr-de@o2.com bestellen.

Tipps für das Handy Ihres Kindes

 

  • GPRS-Sperrfunktion
    Nutzen Sie die GPRS-Sperrfunktion über die kostenlose O2 Kunden Hotline. Unter + 49(0)179 55 222* können Sie den Datendienst GPRS für das Handy sperren lassen. Trotz der Sperrfunktion ist es möglich, per manueller Einwahl mit dem Handy online zu gehen. Diese Einwahlmöglichkeit kann von der Kundenbetreuung nicht gekappt werden. Um das Handy Ihres Kindes dennoch ausreichend zu schützen, können Sie zusätzlich das Profil im Handy löschen oder die manuelle Einwahlnummer + 49(0)179 4 69 27 löschen bzw. auf Null setzen. Pfiffige Kinder könnten diese dann jedoch korrigieren und dennoch online gehen.
  • O2 Jugendschutz System
    Über die kostenlose Kunden-Hotline von O2 unter + 49(0)179 55 282 können Sie das Handy Ihres Kindes für Inhalte über 16 auf O2 Portalen sperren lassen, ebenso den Datendienst GPRS. Weitere Infos zum Jugendschutz System von O2 finden Sie hier
  • Schutz vor Kosten
    Sie können sog. Mehrwertnummern (0900), ausgenommen 0137-Nummern, ebenfalls komplett sperren lassen. Dadurch hat Ihr Kind keine Möglichkeit mehr solche Nummern von seinem Handy aus anzurufen. Die 0137-Nummern können nur für DSL Verträge gesperrt werden.
  • Unerwünschte Abos kündigen
    Abonnementdienste sind alle Dienste mit mehrmaliger Leistung bzw. Zahlung – z. B. Klingeltonabos. Die Kunden werden dabei nach der Anforderung des Dienstes mittels SMS oder MMS dazu aufgefordert, den Vertrag durch ein Passwort noch einmal zu bestätigen. Erst nach der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. So wird verhindert, dass Abos »zufällig« bestellt werden. Soll ein Abonnementdienst beendet werden, ist dies über einen »Stoppbefehl « sofort möglich. Bei O2 heißt das: Sie können jedes unerwünschte Abo beenden, indem Sie einfach eine SMS mit dem Text STOP und dem Namen des Dienstes1 als Antwort auf die Bestellung senden.
  • Fester Rufnummernkreis
    Sie können entscheiden, welche Anrufe mit dem Handy Ihres Kindes möglich sind. Sie haben die Möglichkeit, das Handy so einzustellen, dass nur noch von Ihnen persönlich festgelegte Rufnummern angewählt werden. Es ist dabei möglich, bis zu zehn Rufnummern auf der Mobilfunkkarte zu speichern. Weitere Details dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Handys und in dem Benutzerhandbuch von O2 für Kunden (kostenlos erhältlich in jedem O2 Shop).

Jugendschutzbestimmungen zum Umgang mit dem Handy Klären Sie Ihre Kinder darüber auf, dass ein Verstoß gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen mit Vollendung des 14. Lebensjahres sogar strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Die Bestimmungen finden Sie im Folgenden.

Es gibt in Deutschland verschiedene Gesetzte, die regeln, welche Medieninhalte nur unter gewissen Einschränkungen und Voraussetzungen verbreitet werden dürfen (Jugendschutzbestimmungen) oder generell unzulässig sind (Strafgesetzbuch). Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes sind solche Inhalte problematisch, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können, ihre körperliche, geistige oder seelische Gesundheit gefährden oder ihre Unerfahrenheit ausnutzen. Dazu gehören unter anderem nicht altersgerechte Spiele oder Filme auf Handys (ohne Altersfreigabe für die jeweilige Altersgruppe) oder die Nutzung von problematischen Chat-Rooms.

Zu den unzulässigen Angeboten gehören 

  • Darstellungen, welche die Menschenwürde verletzen
  • Pornographische Angebote
  • Desorientierende Gewaltdarstellungen oder Kriegsverherrlichungen
  • Politisch problematische Inhalte (wie Propaganda verfassungswidriger Organisationen, Aufstachelung zum Rassenhass)
  • Aufforderungen zu Straftaten

Wer derartige verbotene Inhalte auf dem Handy in Form von Musik, Fotos oder Videos hat und diese Minderjährigen anbietet oder an sie weiter gibt, macht sich strafbar.