Bei allen ab dem 15.06.2017 neu abgeschlossenen Tarifen ist das EU-Roaming bereits automatisch aktiviert.
Hast du einen älteren Tarif, der vor dem 15.06.2017 abgeschlossen wurde, kannst du selbst bestimmen, ob du in das neue EU-Roaming wechselst oder lieber deine aktuelle EU-Roaming-Option mit den bisherigen Regelungen zur Auslandsnutzung weiter wie gewohnt nutzen möchtest.
Nur O2 Kunden, die bereits vor dem 15.06.2017 eine EU-Roaming-Option von O2 genutzt haben, die Leistungen analog des inländischen O2 Tarifs auch im EU-Ausland ohne Aufpreis bietet (z.B. „Roaming Basic“, „Weltzonenpack“ bzw. „Mobiles Internet Ausland“), wurden automatisch analog der neuen EU-Roaming-Verordnung umgestellt.
Tipp:
Prüfe, was günstiger für dich ist, und vergleiche in Mein O2 oder in der Mein O2 App unter „Tarife & Optionen“ die Leistungen deiner aktuellen EU-Roaming-Option mit den Leistungen der neuen EU-Roaming-Verordnung.
Nicht in allen Fällen ist der Wechsel in das neue EU-Roaming von Vorteil. In manchen Tarifen sind bereits (Sonder-)Konditionen für die Nutzung im Ausland enthalten, die durch die Umstellung wegfallen würden, z. B. bei der „EU-Roaming-Flat“.
In der Regel lohnt sich der Wechsel in das neue EU-Roaming, wenn dein Inlandstarif umfangreiche Inklusiv-Leistungen enthält und du Roaming-Dienste überwiegend im EU-Ausland in Anspruch nimmst.