
Neues EU-Energielabel für Smartphones: Was sich 2025 ändert
18.06.2025
Das Wichtigste auf einen Blick
- Seit dem 20. Juni 2025 gilt eine neue Kennzeichnungspflicht in der EU.
- Hersteller müssen Handys und Tablets robuster und langlebiger gestalten.
- Das neue Energielabel zeigt auf einen Blick verschiedene Werte eines Gerätes.
Inhaltsverzeichnis
Welche Neuerungen beinhaltet das neue Energielabel?
Für alle Smartphones, Feature-Phones, Tablets und kabellosen Telefone, die seit dem 20. Juni 2025 in der EU auf den Markt gebracht wurden, gelten eine neue Kennzeichnungspflicht sowie neue Ecodesign-Anforderungen. Seitdem müssen Hersteller bei ihren Produkten Standards einhalten, die sie robuster und langlebiger machen.
Zusätzlich müssen sie einige Eigenschaften des Geräts wie den Grad der Robustheit, die Akkulaufzeit und die Energieeffizienz auf dem neuen, verpflichtenden Energielabel transparent ausweisen. Ausgenommen von der Regelung sind Tablet-Computer, Produkte mit flexiblem Display und Hochsicherheits-Smartphones.
Was ändert sich für Hersteller?
Ab Mitte 2025 müssen Hersteller folgende Mindestanforderungen erfüllen, um ihre Geräte in der EU verkaufen zu dürfen:
- Langlebigkeit: Smartphone-Akkus dürfen nach 800 Ladezyklen und Tablet-Akkus nach 500 Ladezyklen nicht unter 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität fallen.
- Robustheit: Geräte müssen besser gegen Stürze, Kratzer, Staub und Wasser geschützt sein.
- Reparierbarkeit: Wichtige Ersatzteile müssen spätestens innerhalb von zehn Werktagen verfügbar sein und noch mindestens sieben Jahre nach Verkaufsende erhältlich bleiben.
- Software-Support: Sicherheits- und Systemupdates müssen mindestens fünf Jahre nach Verkaufsende bereitgestellt werden.
- Mehr Unterstützung für Werkstätten: Auch unabhängige Reparaturdienste müssen Zugang zu der für Reparaturen benötigten Software erhalten.
Einige Ausnahmen gelten z. B. für bestimmte Tablets, darunter Microsoft Surface-Geräte wie das Microsoft Surface Pro 11 mit Keyboard, die als Computer eingestuft werden. Doch auch für Desktop-PCs ist eine ähnliche Regelung bereits in Planung.
Was ist auf dem neuen EU-Label zu sehen?

Das neue Etikett orientiert sich stark an bekannten Labels für Kühlschränke, Fernseher oder Waschmaschinen: Bunte Balken mit Buchstaben von A (sehr gut) bis G (schlecht) zeigen die Energieeffizienzklasse des Geräts an. Doch das Label für Smartphones und Tablets enthält noch mehr. Insgesamt werden sieben wichtige Angaben gemacht:
- Energieeffizienzskala: Visualisiert die einzelnen Energieeffizienzklassen (von der schlechtesten Klasse G in Rot bis zur besten Klasse A in Grün.)
- Energieeffizienzklasse: Gibt die Klasse für das jeweilige Gerät an.
- Akkulaufzeit: Zeigt an, wie lange das Gerät mit einer Akkuladung betrieben werden kann.
- Robustheit: Bewertet, wie stoßfest das Gerät ist. Die Bewertung reicht von A bis E und basiert auf der Anzahl der Stürze, die das Gerät ohne Funktionsverluste übersteht. Die Stufe A bedeutet, dass ein Smartphone mehr als 270 Stürze und ein Tablet mehr als 208 Stürze aushält. Stufe E kennzeichnet, dass ein Smartphone weniger als 45 Stürze und ein Tablet weniger als 52 Stürze aushält.
- Batterielebensdauer: Gibt an, wie viele Ladezyklen der Akku des Geräts durchhält, bis er 80 % Restkapazität erreicht hat. Der bisher beste Werte liegt bei 1.200 Zyklen für Smartphones und 1.000 Zyklen für Tablets.
- Reparierbarkeitsklasse: Gibt Auskunft darüber, wie einfach sich ein Gerät reparieren lässt – von der Verfügbarkeit von Ersatzteilen über die Bauweise bis hin zu Software-Updates.
- IP-Schutzklasse: Die sogenannte Ingress Protection (IP) zu Deutsch Schutzart, ist ein industrieller Standard, der angibt, wie gut ein Gerät gegen das Eindringen von Fremdkörpern wie Staub oder Wasser geschützt ist. Die erste Zahl gibt den Schutzfaktor gegen Festkörper und die zweite Zahl den Schutzfaktor gegen Flüssigkeiten an. Die Skala für Festkörper reicht von 0 für ungeschützt bis 6 für staubfest. Die Skala für Flüssigkeiten reicht von 0 für ungeschützt bis 8 für wasserfest in mehr als 1 Meter Tiefe.
- QR-Code: Führt zu weiteren technischen Details in der Europäischen Produktdatenbank (EPREL).
Was sind die Folgen für Verbraucher:innen?
Das neue EU-Label hilft dir beim Kauf eines nachhaltigen Smartphones oder Tablets. Anstatt dich durch technische Datenblätter kämpfen zu müssen, bekommst du auf einen Blick Informationen zu Energieverbrauch, Reparierbarkeit und Haltbarkeit. Besonders spannend:
- Du kannst gezielt langlebige Geräte auswählen.
- Du weißt, ob sich ein Gerät leicht reparieren lässt und wie lange es Software-Updates erhält.
- Du kannst Produkte anhand neuer Maßstäbe vergleichen.
Wenn du die aktuell besten Modelle anhand anderer Benchmarks verglichen haben willst, kannst du dir unsere neuesten Smartphone-Vergleiche anschauen:
Was verspricht sich die EU von dem neuen Energielabel?
Das Ziel der EU ist klar: weniger Elektroschrott, mehr Nachhaltigkeit. Die Lebensspanne von Smartphones und Tablets soll verlängert werden. Das soll bis 2030 ein Drittel des bisherigen Energieverbrauchs der Geräte pro Jahr einsparen und sowohl die Nutzung auch als das Recycling von wichtigen Rohstoffen optimieren.
Gleichzeitig sollen Verbraucher:innen besser informiert und Hersteller zur Produktion von langlebigeren Produkten motiviert werden. Durch das neue EU-Label sollen Verbraucher:innen in der EU im Jahr 2030 insgesamt rund 20 Milliarden Euro einsparen, was knapp 100 Euro pro Haushalt entspricht.
Fazit
Mit dem neuen EU-Energielabel für Smartphones und Tablets schafft die EU mehr Transparenz für Verbraucher:innen und setzt gleichzeitig Hersteller unter Druck, nachhaltiger zu produzieren. Energieverbrauch, Akkulaufzeit, Reparierbarkeit und Schutz vor äußeren Einflüssen sind bei Geräten künftig auf einen Blick erkennbar. Wenn du bewusst einkaufst, kannst du dadurch nicht nur Ressourcen schonen, sondern hast auch länger Freude an deinem Gerät.
FAQ
Importierte Geräte müssen ebenfalls die Anforderungen erfüllen und das Energielabel tragen, wenn sie in der EU verkauft werden sollen.
Nein, die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Geräte, die seit dem 20. Juni 2025 neu in Verkehr gebracht wurden. Bereits verkaufte oder produzierte Geräte müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.
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