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Versicherungen für Selbstständige

25.07.2022

Welche Versicherungen brauche ich als Selbstständiger? Die Antwort auf diese Frage hängt stark von den individuellen Risiken ab, denen du ausgesetzt bist – als Solo-Selbstständiger oder Freiberufler brauchst du sicher einen anderen Versicherungsschutz als der Chef eines kleinen Unternehmens mit eigenen Angestellten. Welche Art der Vorsorge deinem Bedarf am besten gerecht wird, solltest du daher unbedingt mit einer von dir gewählten Versicherungsagentur klären. Sieh unseren Ratgeber am besten als eine Einführung ins Thema, in der wir einige grundsätzliche Informationen für dich auf den Punkt gebracht haben.

Pflicht: Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Kranken- und Pflegeversicherung musst du in jedem Fall abschließen. Als Selbstständiger oder Freiberufler hast du hier die Wahl. Wenn du vor deiner Selbstständigkeit bereits als Angestellter gearbeitet hast, kannst du als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alternativ können Selbstständige aber auch beantragen, in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. In jedem Fall trägst du die Beiträge, die deine Krankenkasse erhebt, selbst. Je nach gewählter Versicherungsart fallen sie unterschiedlich hoch aus.

Gegenüber Privatleuten hast du als Selbstständiger oder Freiberufler den Vorteil, die technische Ausstattung für dein Startup-Unternehmen von der Steuer absetzen zu können. Grundsätzlich betrifft das alle Arbeitsmittel, die du für die Ausübung deiner konkreten selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind. Das betrifft auch Smartphone, Computer und Einrichtungsgegenstände deines Büros – genauso wie die monatlichen Kosten für deinen Handyvertrag.

Wertvolle Hinweise über die Absetzbarkeit deiner technischen Ausstattung erhältst du auf der Seite der IHK Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein. Falls du noch mitten in der Gründung bist, sind die Hinweise des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Steuern hilfreich. Sie stellen auf www.existenzgruender.de eine eigene Plattform für Startups zur Verfügung.

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Krankengeld: Extra-Absicherung erforderlich

Selbstständige mit Versicherungsberater

Als Arbeitnehmer hat man im Krankheitsfall in der Regel Anspruch darauf, dass einem der Arbeitgeber weiterhin den vollen Lohn zahlt – und zwar bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Ab dem 43. Tag der Krankschreibung greift dann der Anspruch aufs sogenannte Krankengeld, ausgezahlt wird es durch die Krankenkasse. Diesen Anspruch kannst du auch als Selbstständiger geltend machen – egal, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Dafür musst du allerdings rechtzeitig aktiv werden. Hierfür hast du folgende Möglichkeiten:

  • Krankengeld als gesetzlich versicherter Selbstständiger: Neben deinem regulären Beitragssatz zahlst du einen Zusatzbeitrag. Diese Option kannst du wählen, indem du bei deiner Krankenkasse eine formlose, schriftliche Wahlerklärung abgibst. Gut zu wissen: An deine Entscheidung bist du drei Jahre lang gebunden. Das gilt übrigens auch dann, wenn du deine Kasse in dieser Zeit wechselst.
  • Krankengeld als privat versicherter Selbstständiger: Du schließt zusätzlich zu deiner Versicherung eine private Krankentagegeld-Versicherung ab. Wichtig: Ob du diese Versicherung tatsächlich abschließen kannst, entscheidet deine Kasse anhand deines individuellen Gesundheitsrisikos. Dafür zieht sie Kriterien wie Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen heran.

Rentenversicherung: Der Beruf entscheidet

Ob Apotheker, Rechtsanwalt oder Ingenieur: Freiberufler, die in einem sogenannten Kammerberuf tätig sind, müssen in ein Versorgungswerk eintreten. Dafür können sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Viele Selbstständige hingegen sind von Gesetzes wegen in der Rentenversicherung pflichtversichert. Dies gilt z.B. für Handwerker und Hebammen, aber auch für freiberuflich tätige Lehrer und Erzieher.

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Zuschuss für Künstler und Publizisten

Selbstständige und Freiberufler, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können bzw. müssen Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) werden. Folgende Berufsgruppen sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, über die KSK eine Sozialversicherung abzuschließen:

  • Künstler: Du bist als Musiker tätig. Oder du schaffst bzw. übst eine sogenannte darstellende oder bildende Kunst aus oder lehrst diese.
  • Publizist: Du bist als Schriftsteller oder Journalist aktiv bzw. bist auf eine andere Weise publizistisch tätig.
Person fotografiert Kfz mit Handy

Der Vorteil: Wer Mitglied in der Künstlersozialkasse ist, genießt mit Blick auf seine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einen vergleichbaren Status wie ein fest angestellter Arbeitnehmer. Er zahlt nämlich nur die Hälfte seiner Beiträge, den Rest übernimmt die Künstlersozialkasse. Gut zu wissen: Die Künstlersozialkasse ist keine eigene Krankenkasse. Sie entrichtet lediglich die Hälfte der fälligen Versicherungsprämie an deine Krankenkasse. Auch als KSK-Mitglieder sind Künstler und Publizisten in der Wahl ihrer Krankenkasse also nicht eingeschränkt.

Selbstständig: Welche Versicherung ist sonst noch sinnvoll?

Wer auf einen Firmenwagen angewiesen ist, muss vor seinem Start in die Selbstständigkeit selbstverständlich eine entsprechende Versicherung abschließen. Um dich gegen unternehmerische Risiken abzusichern, können für dich als Selbstständiger weitere Versicherungen sinnvoll sein. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir dir hier keine Rechtsberatung oder Rechtseinschätzung bieten können – die folgende Aufzählung soll dir vor allem als ein erster Überblick dienen.    

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Betriebshaftpflichtversicherung

Wenn im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit jemand in deinem Büro oder auf deinem Firmengelände zu Schaden kommt, kannst du dafür je nach Fall haftbar sein. Ein Kunde oder Lieferant, der im Winter stürzt, weil ein Weg nicht geräumt war, kann dich ebenso in Regress nehmen wie ein Mitarbeiter oder Besucher. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Sie umfasst z.B. medizinische Behandlungskosten, für welche die Krankenkasse nicht aufkommt, Reparatur oder Ersatz von Geräten sowie kurzfristige Vermögenseinbußen. Die Versicherung springt auch für Sonderausgaben ein. Solche Kosten können z.B. anfallen, wenn ein Flug umgebucht werden muss.

Berufshaftpflichtversicherung

Freiberufler wie Ingenieure, Architekten oder Notare können sich gegen Risiken, wie sie im vorigen Abschnitt beschrieben sind, mit einer sogenannten Berufshaftpflichtversicherung schützen. Auch für kleine Handwerksbetriebe wird sie zuweilen unter diesem Namen angeboten – obwohl sich dahinter im Kern ebenfalls eine Betriebshaftpflichtversicherung verbirgt. In den AGB vieler Anbieter findet sich deshalb auch einfach der Sammelbegriff der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.
 

Freiberufler im Büro

Geschäftsversicherung

Die Geschäftsversicherung ist eine reine Sachversicherung. Darin ist sie der Hausratversicherung ähnlich, nur bezieht sie sich eben auf bewegliche Dinge in Büro, Praxis oder Kanzlei. Mit einer Geschäftsversicherung sicherst du Inventar gegen Schäden ab, die z.B. Folge eines Brandes sind. Übrigens: Wenn du bei O2 einen Handytarif für Selbstständige abschließt, profitierst du auf jeden Fall von unkompliziertem Support, wenn dein Smartphone Schaden nimmt. Denn der spezielle Kundenservice mit eigener, kostenloser Hotline sorgt z.B. dafür, dass ein defektes Handy innerhalb von 48 Stunden ersetzt werden kann.

Jeder Fall liegt anders

Wie viel Versicherungsschutz hat Sinn? Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Grundsätzlich solltest du dich als Selbstständiger eingehend mit der Frage nach der Wahl der Krankenkasse und den einschlägigen Optionen befassen. Wenn dir infolge von Unfall oder Krankheit Einkommen verloren geht, kann rechtzeitige Vorsorge sich auszahlen. Was darüber hinaus sinnvoll ist, hängt stark von deinem Beruf und deinen Lebensumständen ab. Als selbstständiger Familienvater z.B., der regelmäßig mit dem eigenen Kfz zum Kunden anreist, hast du sicher einen anderen Versicherungsbedarf als ein lediger Freiberufler, der vornehmlich im Homeoffice tätig ist, oder ein Gewerbetreibender, der Angestellte beschäftigt und ein eigenes Lager betreibt.

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