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Symbolbild Firmenwagen für Selbstständige
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Firmenwagen für Selbstständige

22.07.2022
Dein Businessplan ist fertig, der Gründung der eigenen Firma steht nichts mehr im Weg. Als kühler Rechner wirst du dich sicher spätestens jetzt fragen, wie du von Anfang an Steuern sparen kannst. Grundsätzlich kannst du deine gesamte technische Ausstattung in deiner Steuererklärung geltend machen. Dazu zählt natürlich auch ein Firmenwagen. Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten du grundsätzlich nutzen kannst, um dein Kfz zu versteuern. Um herauszufinden, welche Option tatsächlich die beste für dich ist, solltest du aber auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen.

Die Nutzung ist entscheidend

Mit einem Firmenwagen kannst du richtig Steuern sparen. Denn sämtliche tatsächlichen Kosten, die dir im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit z.B. für Kraftstoff, Steuern und Versicherung entstehen, kannst du in deiner Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend machen. Das funktioniert allerdings nur, wenn du dein Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzt – erst dann nämlich gehört es für das Finanzamt zum sogenannten betrieblichen Vermögen. Im Zweifelsfalle musst du die betriebliche Nutzung belegen.


 

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Belege sammeln und Fahrtenbuch führen

Eine überwiegend betriebliche Nutzung deines Kfz kannst du nachweisen, indem du dem Finanzamt folgende Unterlagen vorlegst:

  • Belege wie z.B. Tankquittungen
  • Deinen Terminkalender
  • Ein sogenanntes einfaches Fahrtenbuch

Manchmal ist kein Nachweis nötig

Manche Berufe kann man ohne den eigenen Firmenwagen gar nicht ausüben. Du möchtest als selbstständiger Handelsvertreter für Textilien oder als Fliesenleger durchstarten? In Fällen wie diesen musst du dem Finanzamt zum Glück nicht erst klarmachen, dass du zwingend auf einen Firmenwagen angewiesen bist.

Firmenwagen in der Steuererklärung berücksichtigen

Das einfache Fahrtenbuch musst du lückenlos und über die ersten drei Monate deiner Selbstständigkeit führen. Neben dem einfachen Fahrtenbuch gibt es übrigens noch das individuelle Fahrtenbuch. Das kannst du führen, um auch die private Nutzung deines Firmenwagens ordnungsgemäß zu versteuern. Falls du dein Fahrzeug zu weniger als 50 % betrieblich nutzt, bist du sogar zu diesem Fahrtenbuch verpflichtet.    

Privatnutzug ist ein geldwerter Vorteil

Lieferwagen: Auch für private Fahrten mit viel Gepäck?

Gerade wenn du Solo-Selbstständiger oder Freiberufler bist, geht das Finanzamt oft grundsätzlich davon aus, dass du deinen Firmenwagen auch für private Zwecke nutzt. Das wertet das Finanzamt als sogenannten geldwerten Vorteil, und auf den wird für dich vermutlich Einkommensteuer fällig. Um zu wissen, wie hoch die ausfällt, musst du zunächst die Höhe des geldwerten Vorteils ermitteln. Dafür kannst du grundsätzlich unter zwei Möglichkeiten wählen:

  1. Die pauschale 1 %-Regelung
  2. Das individuelle Fahrtenbuch

Die pauschale 1 %-Regelung

Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist bei dieser Methode der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Falls du nicht gerade selbstständig im Homeoffice arbeitest, wird außerdem die Fahrt von deinem Wohnort zur Arbeitsstätte herangezogen. Folgende Beträge werden dann addiert:

  • 1 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs
  • Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, multipliziert mit 0,03 % des Bruttolistenpreises

Das individuelle Fahrtenbuch

Selbstständige arbeiten im Firmenwagen

Du möchtest deinen Firmenwagen nicht pauschal versteuern? Als Alternative zur 1 %-Regelung kannst du ein Fahrtenbuch führen. Damit lässt sich sehr genau ermitteln, wie oft ein Dienstwagen privat genutzt wird. Dafür fordert das Finanzamt sehr detaillierte Angaben zu allen einzelnen Fahrten. Grundsätzlich muss ein solches Fahrtenbuch lückenlos, genau und zeitnah geführt werden. Tipp: Mit einem elektronischen Fahrtenbuch für dein Handy oder Tablet kannst du dir die Arbeit leichter machen. Passende Handyverträge für Selbstständige findest du direkt bei uns.

Pauschal oder individuell versteuern?

Keine Frage: Ein individuelles Fahrtenbuch zu führen kostet Zeit. Es kann sich aber mit Blick auf steuerliche Vorteile wirklich lohnen. Zum Beispiel unter folgenden Voraussetzungen:

  • Du nutzt deinen Firmenwagen selten zu privaten Fahrten.
  • Der Bruttolistenpreis deines Firmenwagens ist relativ hoch.
  • Dein Firmenwagen ist bereits älter oder komplett abgeschrieben.
  • Du hast deinen Firmenwagen gebraucht gekauft.
  • Die Fahrleistung sowie die laufenden Kosten sind eher gering.

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