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O2: Antrag auf Erstattung von EU-Roaming Entgelten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 3. September 2020 über die Auslegung der seit 15. Juni 2017 geltenden EU-Roaming-Verordnung entschieden. Dabei hat das Gericht festgestellt: Kunden hätten automatisch in den regulierten EU-Roaming-Tarif umgestellt werden müssen, es sei denn, sie haben der Umstellung ausdrücklich widersprochen.

Der regulierte EU-Roaming-Tarif zeichnet sich dadurch aus, dass der Kunde für EU-Roaming-Leistungen den gleichen Preis pro Einheit zahlt bzw. der gleiche Mechanismus zur Berechnung des Entgelts angewandt wird, wie er im Tarif des Kunden auch für die Nutzung im Inland vereinbart ist. Er wird daher auch Roam-like-at-Home Tarif genannt.

Bevor die EU-Roaming-Verordnung 2017 in Kraft getreten ist, hat O2 alle Kunden über die neue Regulierung informiert. Dabei hat O2 bewusst allen Postpaid-Kunden selbst die Entscheidung überlassen, ob sie aus ihrem bisherigen Tarif in den Roam-like-at-Home Tarif umgestellt werden möchten. Dies sollte sicherstellen, dass Kunden nicht gegen ihren Willen in teilweise für sie ungünstigere Tarife überführt werden. O2 hat die Kunden zudem informiert, dass sie jederzeit in den Roam-like-at-Home Tarif wechseln können. 

Aufgrund des o.g. Urteils möchten wir dir die Gelegenheit geben, eine Erstattung von EU-Roaming Entgelten zu beantragen, die bei einer automatischen Umstellung in den regulierten EU-Roaming-Tarif nicht angefallen wären.

Bitte beachte dabei Folgendes: 

  • Die Möglichkeit zur Erstattung besteht nur, wenn du zum 15. Juni 2017 einen anderen Tarif als den regulierten EU-Roaming-Tarif genutzt hast und zum 15. Juni 2017 nicht automatisch in den regulierten EU-Roaming-Tarif umgestellt wurdest.
  • Voraussetzung ist zudem, dass dir nach dem 15. Juni 2017 für Roaming in der EU (einschließlich Island, Norwegen, Liechtenstein und Großbritannien) Entgelte berechnet wurden, die höher sind als die Entgelte, die im Inland für die gleiche Nutzung angefallen wären. Du kannst nur diese Mehrkosten geltend machen.
  • Eine Erstattung setzt außerdem voraus, dass du deine Ansprüche anhand geeigneter Belege, wie Rechnungen oder Einzelverbindungsnachweise, darlegst und diese Belege deinem Antrag beifügst. 
  • Für den Zeitraum ab dem 3. September 2020 (Zeitpunkt des EuGH-Urteils) ist es nicht erforderlich, eine Rückerstattung zu beantragen, da wir dir ab diesem Zeitpunkt etwaige Mehrkosten für EU-Roaming (oberhalb der Kosten des regulierten Tarifs) automatisch erstatten werden.

Gut zu wissen: Deine Rechnungen der letzten 24 Monate und deine Einzelverbindungsnachweise, sofern aktiviert, der letzten 6 Monate kannst du in Mein O2 abrufen.

Wenn du deinen Anspruch prüfen lassen möchtest, fülle bitte alle Felder des Formulars aus und sende deine Angaben und Nachweise per Post an: 

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG 
Kundenbetreuung 
Stichwort: Prüfung Erstattungsanspruch EU-Roaming Entgelte 
90345 Nürnberg

So geht es weiter:

  • Nach Eingang deiner Unterlagen erhältst du von uns eine Eingangsbestätigung.
  • Die Prüfung deines Erstattungsanspruchs erfolgt in der Fachabteilung. Die Bearbeitung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.
  • Sollten wir Rückfragen haben, setzen wir uns mit dir in Verbindung.
  • Bei erfolgreicher Prüfung deiner Nachweise und Erteilung der entsprechenden Gutschrift erhältst du eine Bestätigung.
  • Nach der Bestätigung kann es mehrere Werktage dauern, bis die Gutschrift auf deinem Kunden- oder Bankkonto erfolgt.
  • Aussagen zum aktuellen Bearbeitungsstand können während der Prüfung deines Erstattungsanspruchs nicht gemacht werden.

Auf Grund der aktuellen Corona-Situation und den damit einhergehenden Maßnahmen bitten wir um dein Verständnis, dass unsere gewohnte Erreichbarkeit derzeit eingeschränkt ist. Die Prüfung deines Erstattungsanspruchs kann sich deshalb etwas verzögern.

Vielen Dank für deine Geduld.

Dein O2 Team


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